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Informationen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form der Diskriminierung und Herabwürdigung aufgrund des Geschlechts. Sexuelle Belästigung ist Gewalt.

Sexuelle Belästigungen sind respektlos, herabwürdigend, grenzüberschreitend, beeinträchtigen die Lebensqualität der Betroffenen und vergiften das Arbeitsklima.

Viele Formen sexueller Belästigung sind im öffentlichen Raum nicht gesetzwidrig.

Aber sie sind es am Arbeitsplatz – immer!

Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind:

• sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
• aufdringliche Kommentare über Kleidung, Aussehen oder Privatleben
• Fragen mit sexuellem Inhalt
• unangemessene Einladungen
• aufdringliches Starren
• Aufhängen oder Verbreiten von pornografischem Material
• unerwünschte Berührungen (Tätscheln, Streicheln, Umarmen, Küssen, …)
• wiederholtes Herandrängeln
• scheinbar zufällige körperliche Annäherung
• usw.

Jede Form der sexuellen Belästigung
am Arbeitsplatz ist verboten

Arbeitgeber*innen sind (gemäß dem AGG) gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und müssen auf jede Beschwerde in angemessener Form reagieren.
In der überwiegenden Mehrheit der bekannten Fälle sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen. Das zeigen Untersuchungen von Gerichtsurteilen sowie die Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Motive sind in aller Regel Machtdemonstration, Konkurrenz oder Respektlosigkeit.
Für Betroffen empfiehlt es sich, eine (rechtliche) Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über Handlungsmöglichkeiten zu informieren und die weitere Vorgehensweise zu planen. Eine kostenlose Erstberatung bietet auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter: 030/185551865.